FACHthema: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme („Amok“)

Gefahrenmeldeanlage, ELA Anlage, Fachplaner ELA Anlage, Rufanlage, Durchsageanlage, gute Sprachverständlichkeit

Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme, kurz NGRS (DIN VDE V 0827-1:2015)

Das Sicherheitsbedürfnis nimmt an Schulen, Jugendämtern und anderen Sozialeinrichtungen zu. Gewalt und Krisensituationen, mit Gefahr für Leib und Seele, häufen sich und verlangen daher nach neuen, adäquaten Lösungen zur Personensicherung.

Jährlich werden durch die Polizei ca. 2.300 Amok-Bedrohungslagen (Stand 2011) bearbeitet und tatsächlich verhindert, welche insgesamt von den über 40.000 Schulen gemeldet werden. Richtlinien über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen sind Ländersache, sie werden in der jeweiligen Schulbaurichtlinie (SchulBauR) geregelt. Sie umfasst den Brandschutz und weitere sicherheits-relevante Bereiche in Schulgebäuden.

ELA Anlage, Amok Anlage, Beschallung Schule, Schule Durchsageanlage, Schule ELADie SchulBauR gilt grundsätzlich für Grund- und Hauptschulen, Gymnasien, Gesamtschulen, Berufs- und Kollegschulen. Ausnahme: Schulen, die ausschließlich der Unterrichtung von Erwachsenen dienen, wie Abendschulen, Volkshochschulen und Universitäten. Darin werden Feuerwehrpläne und eine Brandschutzordnung für den Gefahrenfall gefordert und Anforderungen an Bauteile, Rettungswege sowie weitere Sicherheitseinrichtungen geregelt. Für Aulen und andere große Räume, die für mehr als 200 Personen genutzt werden, gelten die Vorschriften der Versammlungsstättenverordnung. Täter kennen meist jedoch keine Ausnahmen.

Die Schulbaurichtlinie gibt zwar die Notwendigkeit einer Einrichtung zur Alarmierung vor, jedoch (noch) nicht den Umgang bei einer Amoksituation. Eine einfache Alarmierungsanlage reicht bei den heute möglichen Gefahren- und Bedrohungslagen bei weitem nicht mehr aus. Im Gegenteil: sie ist bei einem Bedrohungsszenario, bedingt durch ihre ursprünglich gedachte Gefahrenabwehr, kontraproduktiv und treibt, im wahrsten Sinne des Wortes, dem Täter die Opfer in die Arme.

Da es für Alarmierungseinrichtungen zu solchen Krisensituationen (noch) keine normativen Vorgaben gibt ist Handlungsbedarf geboten. Die Fachgruppe ELIF (Elektro-, Licht-, Informations- und Fördertechnik) des Verbandes der beratenden Ingenieure (VBI), dessen Mitglied wir seit vielen Jahren sind, arbeitet daher im Arbeitskreis „AMOK“ aktiv mit. Hieraus entstand eine Richtlinie für Alarmierungsanlagen bei Krisensituationen (AMOK).

Übliche Sicherheitskonzepte beinhalten konventionelle Systeme wie die ELA (Beschallung), Notruftaster und stationären Telefone. Die benötigten Funktionalitäten werden dadurch nur bedingt abgedeckt, Türschließanlagen werden nicht berücksichtigt. Solche Technik ist meist auch vor unbefugtem Zugriff, nicht nur durch den eines potentiellen Täters, nicht oder ungenügten geschützt. Eine höhere Sicherheitsstufe ist also notwendig und verlangt nach einer sinnvollen Technik.

Übliche Handy- oder WLAN-basierende Systeme sind technisch mangelbehaftet oder durch lange Vertragslaufzeiten mit monatlichen Folgekosten wenig sinnvoll. Entstehende Netzüberlastungen im Mobilfunknetz und verzögerte SMS-Zustellung stellen im Krisenfall ein erhebliches, nicht vertretbares Risiko dar. Direkt betroffene, attackierte Personen haben zudem situationsbedingt nicht die Zeit über ein Mobiltelefon zielgerichtet Unterstützung anzufordern. Andere durchdachte Lösungen sind nötig.

Auch die im April 2015 erschienene DIN VDE V 0827-1:2015 (Teil 1: Grundlegende Anforderungen, Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Aktivitäten) ist noch allgemein gehalten und besitzt nach wie vor den Status einer Vornorm (= Entwurf). Die anlagentechnische Einrichtung wird dort nunmehr als NGRS (Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme) bezeichnet.

Bei den grundsätzlichen Überlegungen zur Notfall- und Gefahren-Reaktion spielt daher der Sachverstand auf der Planungsseite eine besondere Rolle. Bei der Konzeption fließen technische und wirtschaftliche Aspekte ein, das Sicherheitsbedürfnis bleibt dabei stets im Auge. Das Ziel ist Personenschäden zu minimieren oder im besten Fall zu vermeiden.

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