FACHthema: Sprachalarmanlagen

Planung ELA-Anlagen, Planung Medientechnik, Sachverständiger Beschallungsanlage, LautsprecheranlageSprachalarmanlagen

ELA, ENS, EVAC oder SAA?

„Herr Müller bitte 555, Herr Müller bitte“. So oder eine so ähnliche Durchsagen dürfte Jeder kennen. Die Übertragung erfolgt dabei über eine, auch umgangssprachlich bezeichnete, ELA Anlage – wobei nur ELA korrekter wäre. ELA steht für „elektroakustische Anlage“ oder, wenn auch seltener, für „elektrische Lautsprecheranlage“ – beides richtig. In der ehemaligen DDR hießen diese Anlagen „Betriebsfunk“, was nicht mit der Funktechnik zu verwechseln ist, welche man im westlichen Teil Deutschlands darunter verstand bzw. versteht.

In Deutschland sind ELA(nlagen) i.d.R. in 100-Volt-Technik ausgeführt. Es gibt aber auch 25 Volt, 50 Volt, 70 Volt oder 200 Volt Systeme. Hierbei werden grundsätzlich, Prinzip bedingt spezielle Audio-Übertrager an einen Verstärkerausgang angeschlossen, welche durch Aufwärtstransformation der Spannung den auf der Leitung fließenden Strom verringern, was dünnere Kabelquerschnitte und längere Leitungslängen ohne nennenswerte Verluste ermöglicht.

Auf der Lautsprecherseite kommen hingegen Abwärtsübertrager zum Einsatz. Hierdurch erhöht sich der frequenzabhängige Widerstand – also die Lastimpedanz – des Lautsprechers für den Verstärker. Dem ohmischen Gesetz nach besitzt ein 10 Watt Lautsprecher 1.000 Ohm (= hochohmig), anstelle seiner typischen 8 Ohm (= niederohmig). Die Verstärkerausgangsleistung definiert dabei die Höchstsumme aller Übertrageranpassungen auf der Lautsprecherseite. Ein 120-Watt-Verstärker kann demnach beispielsweise maximal 6 x 20 W oder 40 x 3 W Lautsprecher betreiben. Somit können viele Lautsprecher – auch unterschiedlicher (Übertrager)Leistung – einfach parallel geschaltet werden.

Durch mögliche Leistungsanpassungen, auf der primären Seite des 100-Volt-Übertragers am Lautsprecher kann die zugeführte Verstärkerspannung (100 V) an den Beschallungsbedarf und/oder die Schallleistungsfähigkeit des eingesetzten Lautsprechertyps flexibel angepasst werden. Eine 100-Volt-Linie kann somit eine Beschallungszone, mit in sich unterschiedlichen Gegebenheiten (Raumhöhen, Lautsprechereigenschaften, Lautstärke, etc.), bedienen ohne einzelne Lautsprecherzuleitungen zu benötigen. Gegenüber niederohmigen Systemaufbauten sind 100-Volt-Leitungen, wenn sie (beidseits) mit Übertragern betrieben werden, galvanisch getrennt („erdfrei“).

Um auch höheren Klangansprüchen gerecht zu werden sollten Ringkernübertrager eingesetzt werden. Diese ermöglichen gegenüber typischen Schnittbandübertragern, neben anderen Vorteilen, eine kompaktere Bauweise bei zugleich höherer Audiobandbreite, insbesondere im Bassbereich. Hierdurch kann dem Lautsprecher auch Verstärkerleistung im Bassbereich zugeführt werden, die er verarbeiten kann, ohne den Audioübertrager selbst zu übersteuern, sprich „in die Sättigung zu bringen“, welche nicht nur durch hörbare Verzerrungen wahrgenommen wird, sondern auch zu Schäden am Verstärker führen kann. Soviel zum Grundprinzip der 100 Volt Technik.

TÜV für die ELA

Durch die universellen Nutzungsmöglichkeiten solcher Anlagen und den v.g. technischen Vorteilen erfuhr die 100-Volt-ELA in den letzten Jahren eine steigende Verwendung und avancierte von der einfachen Durchsageanlage, im Laufe der Zeit in Verbindung mit Sicherheitssystemen, zum Amok- und Gefahrenreaktionssystem, elektroakustischen Notfallwarnsystem (kurz ENS) nach DIN EN 50849 (bis 11/2017 DIN EN 60849 bzw. VDE 0828) oder zur Sprachalarmanlage (kurz SAA) nach VDE 0833-T4 als Teil einer Brandmeldeanlage (kurz BMA). Eine Anlage gemäß DIN EN 50849 ist dabei für „alle Gefahren – außer Brand“ einsetzbar, bedarf demnach keinen Komponenten gemäß DIN EN 54. Allgemeine Informationen zum Thema liefert u.a. das Merkblatt 33014 „Auswahl und Planung von Anlagen zur Alarmierung im Gefahrenfall mittels Sprachdurchsagen“ des ZVEI.

Dabei gilt immer zu bedenken: Eine SAA kann im Alltag als ELA genutzt werden, eine ELA hingegen nie als SAA! Denn: Eine SAA, auch als EVAC (engl.: eletric voice evacuation) bezeichnet, versorgt Personen mit Informationen zu einer Gefahrensituation und gibt gezielte Anweisungen zur Sicherstellung der Selbstrettung – sie ist somit Bestandteil der Brandmeldeanlage und unterliegt folglich deren technischen Notwendigkeiten. Dem folgend besitzt die SAA – systembedingt – über die BMA eine Aufschaltung auf die Feuerwehr, eine ENS hingegen nicht.

Die technischen Anforderungen an die Anlagenkomponenten, die Produktqualität selbst und der Funktionsumfang einer SAA nach VDE 0833-T4 liegen fern denen einer ELA. Brandfallmikrofon, Feuerwehr-Bedienfeld, Alarmorganisation, Ersatzenergie, Netzersatzanlage, Batteriekapazität, Überbrückungszeit, Watchdog, EMV-Schutz, Überspannungsschutz, Leitungsdimensionierung, Leitungsnetz nach (M)LAR, A/B-Verkabelung, Lautsprecherlinienüberwachung, die Einhaltung der Sprachverständlichkeit (0,50 STI = 0,70 CIS) und rückwirkungsfreier Ausfall sind nur ein paar zu berücksichtigende Unterscheidungsmerkmale. Klare Anforderungen und Prüfverfahren an die elektrischen Energieversorgungseinrichtungen, Komponenten (wie Lautsprecher) und Sprachalarmzentrale finden sich in der DIN EN 54-4, DIN EN 54-16 bzw. DIN EN 54-24. Des Weiteren spielen Inspektion und Wartung eine wichtige Rolle während des Betriebs.

Die SAA selbst stellt dabei i. w. S. die Lautsprecheranlage dar, die an die Sprachalarmzentrale (kurz SAZ) angeschlossen ist, die wiederum mit der Brandmeldezentrale (kurz BMZ) verbunden ist. Direkt an die BMZ sind die allgemein bekannten roten Handfeuermelder (früher auch Druckknopf-Melder genannt) angeschlossen. Hierbei sei angemerkt, dass die nicht selten zu sehenden blauen Hausalarm-Melder nicht Normen konform sind! Entscheidend für Aufbau und Betrieb ist die DIN 14675.

Einzubeziehen sind aber auch andere Normen, wie z.B. bei der Auswahl des „akustischen Gefahrensignals“ die DIN 33404-3 oder zur Messung der Sprachverständlichkeit (STI) die DIN EN 60268. Abgenommen werden solche Anlagen von Dekra, TÜV o.ä. Stellen. Nicht selten wird eine ENS oder SAA immer noch wie eine einfache ELA behandelt oder gar als unnötig angesehen – Kosten sind das am meisten genannte „Argument“. Die Notwendigkeit einer SAA ist zwar nicht direkt gesetzlich geregelt, kann aber baurechtlich gefordert und somit vorgeschrieben sein. In diesem Zusammenhang ist die DIN 14675 „Brandmeldeanlagen – Aufbau und Betrieb“ eine geltende Norm, ergo eine anerkannte Regel der Technik und daher anzuwenden. Bei einer baurechtlich geforderten SAA ist zudem die Leitungsanlagen-Richtlinie (kurz LAR) des betroffenen Bundeslandes einzuhalten.

Eine SAA kann Teil des Brandschutzkonzepts sein und ist somit Teilgrundlage zur Erlangung der Baugenehmigung! Eine abwertende Wertschätzung solcher Anlagen kann weitreichende juristische Folgen nach sich ziehen, hier sei auf den § 319 STGB („Baugefährdung“) verwiesen. Final trägt der Auftraggeber / Betreiber die Verantwortung, weshalb auch dieser sensibilisiert sein sollte.

Mit Veröffentlichung der DIN 14675:2012-04 ist ab 30.09.2013 für die Planung (6.1) und Projektierung (6.2) einer Anlage zur Sprachalarmierung eine Zertifizierung nötig, welche nicht mit der allgemeinen Zulassung nach DIN 14675 für Brandmeldeanlagen kombiniert ist – sie bedarf also einem eigenen Zertifikat! Somit sind, sinnvollerweise dem Schutzgedanken folgend, nur noch qualifizierte Fachkräfte berechtigt solche Anlagen zu planen bzw. zu projektieren und ferner auch solche zur Installation, Inbetriebsetzung und Instandhaltung notwendig.

Der Firmeninhaber, Guido Kacher, besitzt das zur Planung vorgeschriebene Zertifikat, das ihn als eine solche „verantwortliche Person für Sprachalarmanlagen nach DIN 14675“ qualifiziert – erteilt durch den TÜV Rheinland. Langjährige Erfahrungen im Bereich der Elektroakustik helfen dabei die Anforderungen der „Feuerwehrnorm“ an die Übertragungseigenschaften gezielt zu bewerten und fließen effektiv in eine fachkompetente Planung ein – dies erspart unangenehme Überraschungen bei der Abnahme und Investitionskosten.

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